Rechtliche Grundlagen
Eine Aufnahme in die Mutter-Kind-Einrichtung Andreka kann in der Regel erfolgen nach §19 SGB VIII in Form einer stationären Intensivgruppe, angesprochen werden aber auch insbesondere Mütter / Väter die zu dem in § 35a SGB VIII beschriebenen Personenkreis gehören. Die Hilfeplanung erfolgt gemäß dem § 36 SGB VIII.
Sofern eine Verselbstständigungsbetreuung bei volljährigen Müttern nach einem stationären Aufenthalt erforderlich ist, erfolgt diese entsprechend den § 27 ff SGB VIII und SGB IX in Form von Fachleistungsstunden, die individuell dem indizierten Hilfebedarf entsprechend vereinbart werden.
Es gelten die entsprechenden Vereinbarungen und Inhalte des § 8a SGB VIII in allen Bereichen.
Andreka gGmbH
Bergisch Gladbacher Str. 1090
51069 Köln
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